Bestuhlungspläne (gemäß Versammlungsstättenverordnung)

Ausarbeitung, Erstellung und Hinterlegung von Bestuhlungsplänen

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Bestuhlungspläne sind verpflichtend für alle Versammlungsstätten, die der Versammlungsstättenverordnung (VSTättVO/SBauVO) des jeweiligen Bundeslandes unterliegen. Hierzu zählen Konferenzgebäude, Konzerthallen, Sportstätten, Kinos, Theater und vieles mehr – generell Gebäude mit Veranstaltungsräumen, die mehr als 200 Personen fassen.

Bestuhlungspläne zeigen je Veranstaltung die Bestuhlungsart inkl. der Plätze für Rollstuhlfahrer, Bühne oder Vortragsflächen, Anzahl und Breite der Notausgänge sowie den Verlauf der Rettungswege. Für die Erstellung von Bestuhlungsplänen ist der Betreiber bzw. Veranstalter verantwortlich. Er wird den Behörden zur Genehmigung vorgelegt, wobei die Anzahl der genehmigten Besucherplätze nicht überschritten und die genehmigte Anordnung der Besucherplätze nicht verändert werden darf.

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Lieferumfang

  • Alle Pläne werden einlaminiert und/oder in Prospekthüllen im Ordner geliefert. Die Daten werden zudem im PDF-/DWG-Format auf CD zur Verfügung gestellt.a