Eine Brandschutzordnung ist eine, nach
DIN 14096 auf ein bestimmtes Objekt abgestimmte Zusammenfassung von
Grundregeln für das Verhalten im Brandfall.
Die Brandschutzordnung kann aus 3 Teilen bestehen:.
Teil A :
Richtet sich an alle Mitarbeiter und Besucher, die sich in dem
betreffenden Betriebsbereich aufhalten. In diesem Teil sind die
wichtigsten Verhaltensregeln in schriftlicher Form mitzuteilen. Die Alarm-
und Brandschutzordnungen sind an markanten Stellen gut sichtbar
auszuhängen.
Teil B:
Richtet sich vornehmlich an die eigenen Mitarbeiter eines Betriebes.
Dieser Teil besteht aus schriftlich abgefaßten Hinweisen und
Verhaltensregeln zur Verhinderung von Rauchausbreitung, Freihaltung der
Flucht- und Rettungswege und Hinweisen zum Verhalten im Brandfall und
anderen Gefahren. Eine Ausfertigung dieses Teils der Brandschutzordnung
muß den Mitarbeitern ausgehändigt werden.
Teil C:
(Brandschutzbeauftragte)
Richtet sich an Betriebangehörige mit besonderen Brandschutzaufgaben.
Dieser Personenkreis ist in der Regel verantwortlich tätig und verfügt
über besondere Betriebskenntnisse.
In dieser Ausarbeitung wird ein Mitarbeiter mit der Wahrnehmung bestimmter
vorbeugender Brandschutzaufgaben betraut.
Nachfolgend ein Beispiel einer
Brandschutzordnung: