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Brandschutzordnung nach DIN 14096 Teil 1-3

Eine Brandschutzordnung ist eine, nach DIN 14096 auf ein bestimmtes Objekt abgestimmte Zusammenfassung von Grundregeln  für das Verhalten im Brandfall.

Die Brandschutzordnung kann aus 3 Teilen bestehen:.

Teil A :
Richtet sich an alle Mitarbeiter und Besucher, die sich in dem betreffenden Betriebsbereich aufhalten. In diesem Teil sind die wichtigsten Verhaltensregeln in schriftlicher Form mitzuteilen. Die Alarm- und Brandschutzordnungen sind an markanten Stellen gut sichtbar auszuhängen.

Teil B:
Richtet sich vornehmlich an die eigenen Mitarbeiter eines Betriebes. Dieser Teil besteht aus schriftlich abgefaßten Hinweisen und Verhaltensregeln zur Verhinderung von Rauchausbreitung, Freihaltung der Flucht- und Rettungswege und Hinweisen zum Verhalten im Brandfall und anderen Gefahren. Eine Ausfertigung dieses Teils der Brandschutzordnung muß den Mitarbeitern ausgehändigt werden.

Teil C:
(Brandschutzbeauftragte)
Richtet sich an Betriebangehörige mit besonderen Brandschutzaufgaben. Dieser Personenkreis ist in der Regel verantwortlich tätig und verfügt über besondere Betriebskenntnisse.
In dieser Ausarbeitung wird ein Mitarbeiter mit der
Wahrnehmung bestimmter vorbeugender Brandschutzaufgaben betraut.

Nachfolgend ein Beispiel einer Brandschutzordnung: